Russische Ermittler argumentieren vor Gericht zunehmend damit, dass Beschuldigte VPN-Dienste oder verschwindende Nachrichten nutzten, um sie in Untersuchungshaft zu halten. Das sagte Eva Merkatschewa, Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten, der Nachrichtenseite Fontanka am 27. Oktober 2026.
Bisher stützten sich Haftentscheidungen vor allem auf die Schwere der Tat, die Fluchtgefahr und die Gefahr der Beeinflussung des Verfahrens. Laut Merkatschewa werten Staatsanwaltschaft und Gerichte die VPN-Nutzung und verschwindende Nachrichten nun als "Konspirationsmethoden", die eine Gefahr für die Gesellschaft belegen sollen.
Die Nutzung eines VPN ist in Russland an sich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Seit dem 1. September 2025 ist jedoch Werbung für Umgehungsdienste verboten, und die Behörden werten die VPN-Nutzung als erschwerenden Umstand nach dem neuen Artikel 13.53 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ("Suche nach bewusst extremistischen Materialien"). Eine im Juni 2026 durchgeführte Umfrage von MAR CONSULT, die The Moscow Times zitiert, ergab, dass sich 52 Prozent der Befragten als regelmäßige VPN-Nutzer bezeichnen.
Für VPN-Kunden in Russland ist das Risiko damit nicht mehr nur ein Bußgeld: Die VPN-Nutzung kann in einem Strafverfahren gegen eine Person angeführt werden.
Quellen: Moscow Times (russischsprachiger Dienst), 28.10.2026; Pravda EN, 27.10.2026.